L&J Kraschewski GbR

Wilkommen

Die Informationsplattform für Bauherren und Besitzer von biologischen Kleinkläranlagen

Herzlich willkommen auf unserer Homepage – 

Ihrem persönlichen Wegweiser im Bereich Kleinkläranlagen! Wir verstehen, dass die Installation und Pflege einer Kläranlage Herausforderungen mit sich bringen kann, und möchten sicherstellen, dass Ihre Erfahrungen mit uns durchweg positiv sind.

Industriewartung L&J
Kraschewski

Im Laufe unserer Arbeit haben wir festgestellt, dass eine sorgfältige Planung, professionelle Installation und regelmäßige Wartung maßgeblich dazu beitragen, unangenehme Überraschungen und hohe Betriebskosten zu vermeiden. Wir möchten Sie unterstützen, Ihre Kleinkläranlage optimal zu nutzen, ohne sich Sorgen machen zu müssen.

Leider gibt es auf dem Markt einige Anbieter, die mehr an Verkaufszahlen als an langfristiger Kundenzufriedenheit interessiert sind. Bei uns hingegen steht Ihre Zufriedenheit an erster Stelle. Unser Ziel ist es, Ihnen die bestmögliche Beratung zu bieten und sicherzustellen, dass Ihre Anlage reibungslos funktioniert.

Wir haben eine Vielzahl von Kunden, die sich zuvor mit Herausforderungen bei ihren Kläranlagen konfrontiert sahen, und freuen uns, mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung dazu beitragen zu können, dass Sie diese Sorgen vergessen können.

Unsere Homepage ist darauf ausgerichtet, Ihnen Entscheidungshilfen, wertvolle Tipps zum Betrieb und weitere Informationen bereitzustellen. Wir möchten Ihnen den Weg zu einer effizienten und zuverlässigen Kläranlage ebnen.

Falls Sie Fragen haben oder weitere Informationen wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg zu begleiten und Ihnen die bestmögliche Unterstützung zukommen zu lassen. Wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind.

Leistungen

Entsorgung

Bedarfsgerechte Fäkalschlammabfuhr

Planung

Kleinkläranlagen nach DIN 4261

Wartung

Wartungsarbeiten gem. rechtlichen Grundlagen

Fragen Sie uns an

"Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern."

(§ 1a Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes – WHG -)